Folgende Geschäftsbedingungen gelten für den laufenden Geschäftsverkehr verbindlich und werden vom Werbungsbetreibenden anerkannt, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt wird.
1. Anzeigenaufträge gelten erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen, und zwar vorbehaltlich des Erscheinens der Druckschrift.
2. Ist uns der Inhalt oder die technische Form der Anzeige oder Beilage zur Zeit der Auftragsannahme nicht bekannt, so behalten wir uns den entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag wegen des Inhalts oder der technischen Form vor.
3. Aufträge, die durch Vertreter oder sonstige Annahmestellen entgegengenommen werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
4. Für nicht schriftlich aufgegebene Anzeigen, Änderungen oder Abbestellungen wird keine Haftung übernommen.
5. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
6. Für rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes und anderer Druckunterlagen sowie der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
7. Für eingesandte Filme, Bilder und Vordrucke wird keine Haftung übernommen.
8. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen in bestimmte Nummern oder an bestimmte Stellen der Druckschrift sowie für das Erscheinen der Druckschrift zu einem bestimmten Zeitpunkt wird keine Gewähr geleistet.
9. Gewährleistet wird die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber kann bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Wiederholung verlangen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt wird. Schadensersatzanspruch oder ein Anspruch auf Zahlungsminderung ist ausgeschlossen.
11. Sind evtl. Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
12. Korrekturabzüge werden nur bei Großanzeigen auf ausdrücklichenWunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Wird der rechtzeitig übermittelte Probeabzug nicht fristgemäß zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Reklamationen jeglicher Art werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige oder Beilage, bei Beanstandung von Berechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang berücksichtigt.
14. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckstöcke, Filme, Zeichnungen, pdf-, eps-, jpg-, tiff-Dateien usw. trägt der Auftraggeber.
15. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise und sonstigen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
16. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der üblichen Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet; der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur restlosen Bezahlung zurückstellen. Bei Konkursen, Zwangsvergleichen oder im Falle einer Klage entfällt jeglicher Nachlass.
18. Der Auftragnehmer ist aus wichtigen Gründen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Beilagen ohne Rücksicht auf ein früher vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Preises und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne daß hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.
19. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erfüllt, so erlischt die Erfüllungspflicht des Auftragnehmers; er ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Bei teilweiser Nichterfüllung hat der Auftraggeber – unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtung – den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Auftragnehmer zurückzuvergüten.
20. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freising. 21. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Auftragnehmers auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nichtrechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. 22. Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet.