In Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Menschen dürfen demnach die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehört der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Das geht aus der bayerischen Kontaktverbots-Verordnung (Bay-CV) hervor.
Im Einklang mit dem Bund bestehen die Ausgangsbeschränkungen bis zum einschließlich 3. Mai. Jedoch ist ab Montag im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt – anders als bisher. Diese Änderung gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Donnerstag in München bekannt.
Ab dem 27. April sollen in Bayern zudem auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Das ist eine Woche später als im Rest der Republik. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Grenze ausgenommen. Schon ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte und Gärtnereien wieder öffnen. Für Friseure wird – wie bundesweit – der 4. Mai als Wiedereröffnungs-Datum angestrebt.
In dieser Woche gibt es ein Maskengebot – dieses ist freiwillig. “Mit der Öffnung der Geschäfte wird es ab nächster Woche eine Mund-Nase-Schutz-Verpflichtung geben”, teilt Söder mit. “Die gilt für den gesamten ÖPNV und für alle Geschäfte.”