Für Bayern gibt es neue Beschlüsse. Ab Montag, den 1. März 2021, dürfen neben Friseuren auch körpernahe Dienstleistungen zur Körperpflege und -hygiene öffnen. Dazu zählen Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. Mit dem Start in den Frühling ist es Blumenläden, Gärtnereien, Baumschulen sowie Baumärkte erlaubt ihre Türen zu öffnen. Das gab Staatskanzleichef Florian Herrmann in einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am Dienstag, den 23. Februar 2021 bekannt. Für diese Betriebe gelten dann die gleichen Einschränkungen wie für die bereits geöffneten Geschäfte wie etwa Lebensmittelmärkte.
In Regionen mit einer Inzidenz unter 100, in denen also auch die Grundschulen wieder öffnen dürfen, darf zudem wieder Einzelunterricht von Musikschulen stattfinden.
Herrmann betont weiter: „Wir sind noch nicht über dem Berg. Das Virus gibt nicht auf. Es verbreitet sich weiter, mutiere und vor allem: Es verzeihe keine Fehler! Dies sei ein wichtiger Aspekt bei den Überlegungen zur Strategie für die kommenden Wochen und Monate.“ Vorsicht und Umsicht bei Lockerungen sei deswegen wichtig. Man wolle keinen Kontrollverlust.