Au Die Marktverwaltung bittet um besondere Vorsicht in der Silvesternacht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, insbesondere von Brücken und anderen höher gelegenen Stellen aus. Feuerwerkskörper dürfen wegen der Brandgefahr keinesfalls in die Richtung von tiefer gelegenen Gebäuden, Brennholzlagern u. ä. geschossen werden. Wegen der Unfallgefahr sollte, auch im eigenen Interesse, darauf geachtet werden, nur zugelassene
Ware zu verwenden. Mit Rücksicht auf ruhebedürftige Mitbürger und auch die Tierwelt wird darum gebeten, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Mitternacht zu begrenzen und nicht bis in die Morgenstunden auszudehnen.