Landratsamt warnt Lebensmittelunternehmer vor teuren Gewerbeeinträgen durch ‚ZBR‘
Wieder wird versucht, mittels behördlich aussehender Schreiben Geschäftsleute zu Einträgen in Gewerberegistern zu bewegen.
Die Masche ist nicht neu, richtet sich jetzt aber gezielt an zugelassene Lebensmittelunternehmen, die Fisch-, Fleisch oder Molkereiprodukte vertreiben. In verschiedenen Bundesländern wurden bereits erste Fälle gemeldet und auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft warnt. Bei der aktuellen Masche werden per E-Mail die Empfänger der amtlich wirkenden Schreiben durch ein „ZBR, Zentrales Betriebsregister – Zentralregister für Veterinärkontrollnummern“ unter Hinweis auf die Gewerbeordnung aufgefordert, eine Registrierungsgebühr in Höhe von 989,50 € zwecks Registrierung einer betriebsspezifischen Veterinärkontrollnummer in einer „Datenbank für Veterinärkontrollnummern“ zu zahlen.
Folgt man der in den Schreiben angegebenen Internetadresse, kommt man auf eine Homepage, die optisch stark den Seiten der Bundesministerien ähnelt und auch auf diese verlinkt. Erst bei genauer Durchsicht kann man aus den verklausulierten Formulierungen erkennen, dass es sich um ein gewerbliches Adressregister handelt, welches keinerlei Bezug zu den Behörden hat. Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Lebensmittelbetriebe, sich kostenpflichtig in ein sogenanntes „Zentrales Betriebsregister“ oder ein „Zentralregister für Veterinärkontrollnummern“ eintragen zu lassen.
Die Zulassung von Lebensmittelbetrieben erfolgt ausschließlich über die zuständigen Behörden, die auch Ansprechpartner für Fragen der Zulassung und Vergabe der Zulassungsnummer sind. Private Datenbanken stehen mit der Betriebszulassung in keinem Zusammenhang.
Das Gewerbeamt des Landratsamts Freising warnt daher ausdrücklich, dass es sich bei derartigen Aufforderungsschreiben nicht um amtliche Behördenschreiben handelt, sondern private Unternehmen dahinter stehen. Es wird empfohlen, derartige Schreiben einschließlich der oftmals auf der Rückseite oder in Beilagen versteckt abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen und insbesondere auf Stolperfallen, wie versteckte Bearbeitungsgebühren, zu achten.
Den Empfängern derartiger Schreiben wird empfohlen, sich im Zweifel an die für sie zuständige Gemeinde oder direkt an das Gewerbeamt des Landratsamts Freising zu wenden.