Welche Lockerungen der Corona-Regeln gelten nun? Entscheidend hierfür ist die 7-Tages-Inzidenz in eurem Landkreis oder eurer kreisfreien Stadt.
Als Grenzwert gilt hierbei eine 7-Tages-Inzidenz von unter 100 bzw 50.
Ist der Wert von unter 100 erreicht, gibt es folgende Corona-Lockerungen:
- Grundschulen, Förderschulen und alle Abschlussklassen in Bayern dürfen in den Wechselunterricht
- Kitas öffnen in den eingeschränkten Regelbetrieb. Wer sein Kind trotzdem lieber noch daheim lassen möchte, kann das Erstattungsangebot der bayerischen Regierung vorerst weiter nutzen.
- nächtliche Ausgangssperre entfällt, ansonsten gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr
- Öffnung des Einzelhandels per Click&Meet
- Öffnung von Museen, Galerien, Zoos, Botanischen Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
- kontaktfreier Individualsport im Außenbereich (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten)
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von 50 gibt es weitere Lockerungen:
- Öffnung des Einzelhandels mit Personenbeschränkung
- Öffnung von Museen, Galerien, Zoos, Botanischen Gärten ohne Termin
- kontaktfreier Individualsport im Außenbereich (maximal zehn Personen)
Wichtig: Landkreise & Städte ermitteln den Wert der Neuinfektionen selbst und geben ihn an das Landesamt für Gesundheit und von dort an das RKI weiter. Die Überprüfung und Eingabe kann einige Tage dauern. Daher kommt es zu zeitlichen Unterschieden bei den Zahlen der lokalen Behörden und des RKI oder Landesamtes. Die Grundlage für die Beschränkungen liefern aber nur die offiziellen Zahlen des Landesamtes und des RKI.