Obwohl mit den derzeitigen Regenereignissen keineswegs von einem hundertjährigen Hochwasser gesprochen werden kann, haben sich die Befürchtungen des Marktes Au i. d. Hallertau leider schon bestätigt.
Bereits in den frühen Morgenstunden des Montags waren die Garagen, die sich im Mehrfamilienhaus an der Bergmannstraße befinden, unterspült und auch für die künftigen Stellplätze galt absolut “Land unter”. Trotz vehementen Einspruchs des Bürgermeisters und der Marktverwaltung wurde vom Landratsamt Freising die Baugenehmigung erteilt. Ein entsprechendes Gutachten des Antragstellers, das dem Landratsamt Freising vorlag, sollte die Hochwasserproblematik entkräften.
Der Markt Au i. d. Hallertau erhob daraufhin beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage. Diese wurde abgewiesen. Der Markt hat nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. Unabhängig von den nicht nachvollziehbaren Entscheidungen des Landratsamtes und der Justiz sind jetzt die Eigentümer, die sich dort eingekauft haben, die Leidtragenden der bestehenden Situation. Und auch der Markt Au i. d. Hallertau hat somit wieder ein weiteres “Sorgenkind” mit höchst richterlichem Beschluss geerbt.