Soeben wurde vom Umweltministerium eine bayernweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die heute Vormittag vom Landratsamt angeordnete Stallpflicht, die sich zunächst nur auf die Umgebung des Uppenbornweihers bei Moosburg bezogen hatte, wird demnach jetzt auf den gesamten Landkreis Freising ausgeweitet. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit und betrifft sowohl gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind laut Ministerium weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Ebenso wird dort gerade eine Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen erarbeitet. Neue Regelungen werden umgehend auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht. Die am Vormittag für die Schutzzone um den Uppenbornweiher erlassenen Bestimmungen behalten vorerst weiterhin ihre Geltung, weil sie derzeit hinsichtlich der Maßnahmen zur Hygiene noch speziellere Vorschriften enthalten.
Im Landkreis Freising gibt es zirka 900 Geflügelhalter mit etwa 120 000 Tieren.